3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Leumundsbericht (inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse), ein aktueller Strafregisterauszug sowie ein aktueller Betreibungsregisterauszug des Beschuldigten eingeholt (pag. 411 ff.; pag. 416; pag. 420 ff.). Zudem wurde der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung ergänzend einvernommen (pag. 461 ff.). Rechtsanwalt C.__