1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) erklärte A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 28. November 2018 (pag. 321 ff.) der Urkundenfälschung und des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe, beides mehrfach begangen in der Zeit zwischen Oktober 2016 und Juni 2017 in Bern, schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2‘250.00, zu einer Verbindungsbusse von CHF 750.00 und zu den Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3‘750.00.