Es bleibt anzumerken, dass es dem Gesuchsteller frei steht, seine Berufung zurückzuziehen, womit das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 17. August 2018 in Rechtskraft erwachsen würde. Nach Verbüssung von 2/3 der Strafe könnte er bei der Strafvollzugsbehörde die bedingte Entlassung beantragen. 11. Die Kosten dieses Haftverfahrens werden auf CHF 500.00 bestimmt und zur Hauptsache geschlagen. Auch über die amtliche Entschädigung des Verteidigers des Gesuchstellers, Rechtsanwalt B.________, ist im Hauptverfahren zu befinden. Bern, 19. Februar 2019 Die Präsidentin i.V.: