7. Der Gesuchsteller wurde erstinstanzlich schuldig gesprochen, womit ohne weiteres von einem dringenden Tatverdacht ausgegangen werden kann. Die Schuldsprüche wurden denn auch nicht mit Berufung angefochten und sind damit bereits in Rechtskraft erwachsen. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau berief sich im Urteil vom 17. August 2018 und in seinem Haftentscheid vom 13. Dezember 2018 auf den Haftgrund der Fluchtgefahr. Ein anderer Haftgrund ist denn auch für die Verfahrensleitung nicht ersichtlich.