Die bisher ausgestandene Untersuchungshaft- und Sicherheitshaft von 673 Tagen wurde an die Freiheitsstrafe angerechnet. Weiter wurde verfügt, dass der Gesuchsteller in Sicherheitshaft belassen und die Sicherheitshaft für 6 Monate, d.h. bis am 17. Februar 2019, verlängert wird. Das Gesuch des Gesuchstellers um vorzeitigen Strafvollzug war bereits am 8. Januar 2018 von der Staatsanwaltschaft bewilligt worden und am 17. Oktober 2018 trat er den Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt Thorberg an.