Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, Maulbeerstrasse 10, Postfach 6250, 3001 Bern vertreten durch Staatsanwältin C.________, Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben, Hodlerstrasse 7, 3011 Bern Gegenstand Haftentlassungsgesuch vom 8. Februar 2019 Die Verfahrensleitung verfügt: 1. Das Haftentlassungsgesuch wird abgewiesen. A.________ verbleibt im vorzeitigen Strafvollzug. 2. Die Kosten für das Haftverfahren von CHF 500.00 werden zur Hauptsache geschlagen. 3. Die Festsetzung der Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im Haftverfahren erfolgt im Berufungsverfahren.