Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin C.________ AG wird dem Grundsatz nach gutgeheissen und für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen. Für den Zivilpunkt werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. IV. Weiter wird verfügt: 1. Die Zustimmung zur Löschung der von A.________ erhobenen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist durch die auftraggebende Behörde wird vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrisch erkennungsdienstlicher Daten).