33 Die Polizeihaft von 2 Tagen wird im Umfang von 2 Tagessätzen auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. 2. zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'800.00. 3. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'000.00. III. Im Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 41 OR sowie Art. 126 und Art. 432 ff. StPO erkannt: