Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 22. Februar 2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als a. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, angeblich begangen am 29. April 2016 in Zürich, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von pauschal CHF 1'200.00 (inkl. Auslagen und MWST) für die entstandenen Verteidigungskosten, sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 900.00, an den Kanton Bern. b. A.________ schuldig erklärt wurde