Er habe durch J.________, Pol F.________, im Mob, welcher Steine und pyrotechnische Gegenstände auf die ausgerückten Polizeikräfte geworfen habe, arretiert werden können. Der Beschuldigte sei zum Zeitpunkt der Verhaftung dunkel gekleidet gewesen und habe in einem Rucksack auffällig bunte Kleider zum Wechseln mit sich geführt (pag. 32). Es lagen somit erhebliche Hinweise darauf vor, dass er mit hinreichender Wahrscheinlichkeit an der fraglichen Demonstration beteiligt gewesen war. Anlässlich seiner Einvernahme von demselben Abend (29. April 2016) verweigerte der Beschuldigte auf sämtliche Fragen die Aussage (pag.