27 übersteigen, und allein schon aus dem gleichen Grund ist die Strafe als Geldstrafe auszusprechen, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs auf eine Probezeit von zwei Jahren. Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3‘000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters zum Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach dem Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfällige Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 aStGB).