15.6 Konkretes Strafmass und Strafvollzug Insgesamt erachtet die Kammer für den Schuldspruch wegen Landfriedensbruchs eine Strafe gegen 60 Strafeinheiten als angemessen. Aufgrund des Verschlechterungsverbots darf die auszusprechende Strafe allerdings 54 Strafeinheiten nicht