Die Verhandlung war sodann für den 2. April 2020 vorgesehen, musste aber infolge der ausserordentlichen Lage erneut abgesetzt werden (pag. 465 f.). Die oberinstanzliche Verhandlung fand schliesslich am 28. September 2020 statt. Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten dauert nun insgesamt rund 4 ½ Jahre, wobei der Beschuldigte die oberinstanzliche Verfahrensdauer zumindest teilweise mit zu verantworten hat.