Am 27. Dezember 2016 wurde ein erster und am 24. Januar 2017 ein neuer Strafbefehl erlassen (pag. 142 ff.). Die erstinstanzliche Hauptverhandlung fand am 22. Februar 2018 statt und die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 4. Februar 2019 (pag. 226). Die oberinstanzliche Verhandlung wäre für den 13. Januar 2020 vorgesehen gewesen und wurde auf Gesuch des Beschuldigten hin zwecks Abschlusses seines Bachelorstudiums abgesetzt (pag. 436 ff.; pag. 453 f.). Die Verhandlung war sodann für den 2. April 2020 vorgesehen, musste aber infolge der ausserordentlichen Lage erneut abgesetzt werden (pag.