Die Studiengebühren und Krankenkassenprämien werden von seinen Eltern übernommen (pag. 9, pag. 169 Z. 36- 52 und pag. 195 Z. 17-19 und Z. 27-32). Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten wirken sich neutral auf die Strafzumessung aus (vgl. dazu auch Trechsel/Thommen, a.a.O., Art. 47 N 32). Die Vorinstanz hat das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse zutreffend dargelegt. Ergänzend ist festzuhalten, dass der Beschuldigte unterdessen seinen Bachelor in Soziokultur an der V.________ W.________ erfolgreich abgeschlossen