Zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten kann gesagt werden, dass er ledig ist und keine Kinder hat. Aktuell studiert er AD.________ (Studiengang AE.________) an der V.________ in W.________ und arbeitet nebenbei bei der Firma X.________ im Verkauf. Er ist im Stundenlohn angestellt und arbeitet zu einem Pensum von 20-40 Prozent. Dabei erzielt er ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von CHF 2‘000.00 (Aussage bei der Staatsanwaltschaft) respektive ein monatliches Einkommen von CHF 800.00 bis CHF 2‘000.00 (Aussage vor Gericht). Die Studiengebühren und Krankenkassenprämien werden von seinen Eltern übernommen (pag.