Zudem wurden aus ihr heraus ganz massive Sachbeschädigungen und nicht unwesentliche Gewalttätigkeiten gegenüber der Polizei begangen (zutreffend führte Pol F.________ in der Hauptverhandlung aus, «die Gewaltbereitschaft an diesem Abend war wirklich sehr gross, und sie war für meine jungen Mitarbeiter auch sehr belastend. Man kann von grossem Glück reden, dass niemand von meinen Leuten verletzt wurde» [pag. 199] und anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung «Das Besondere war die Gewalt […]. Das ist eher aussergewöhnlich.» [pag. 521, Z. 27 f.]).