Somit kann die Polizei nicht den Demonstranten hinterher gefahren sein. Vielmehr sind die Patrouillenfahrzeuge den Demonstranten entgegen gefahren und haben gegen diese Gummischrot eingesetzt, was sich wiederum mit den Videoaufnahmen und den glaubhaften Aussagen von Pol F.________ deckt. Die Gummischrotgeschosse waren gegen die Demonstranten gerichtet. Auch daraus folgt, dass der Beschuldigte Teil der Demonstranten und nicht etwa in deren entgegengesetzte Richtung unterwegs war.