19 weiter unterwegs gewesen und habe die beide anderen Personen, die mit ihm zusammen angehalten worden seien, nicht gekannt (pag. 193; pag. 516, Z. 44; pag. 517, Z. 12 ff.). Der Beschuldigte machte zudem widersprüchliche Aussagen. Einerseits führte er aus, dass die Polizei dem Mob hinterher gefahren sei (pag. 194, Z. 27). Andererseits erklärte er jedoch, dass das Gummischrot nicht von hinten, sondern von vorne gekommen sei (pag. 193, Z. 18 f.). Somit kann die Polizei nicht den Demonstranten hinterher gefahren sein.