und arretiert worden sind, nicht nur schwarz gekleidet waren, sondern auch einen Rucksack oder eine Umhängetasche mit farbigen Ersatzkleidern mittrugen. Entgegen der Aussage des Beschuldigten ist das kein Zufall (pag. 193), erst recht nicht in Anbetracht seiner Behauptung, er sei an diesem Abend nach dem Essen alleine