172, Z. 158-160). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung bestätigte er nochmals, eine Regenjacke und Ersatzkleider mitgeführt zu haben, er beantwortete dagegen nicht schlüssig-nachvollziehbar, aus welchem Grund er diese dabei gehabt habe (pag. 516, Z. 15 ff.). Diese Aussage überzeugt nicht, zumal der Beschuldigte bereits eine Winterjacke trug und die Strassen trocken waren (das auf den Videos bei der Securitas an der Ecke Weststrasse/Kalkbreitestrasse erkennbare Wasser entlang der Glasfassade und dem angrenzenden Fussgängerbereich bzw. der «Wassernebel» ist nicht etwa Regen, sondern Wasser von der ausgelösten Sprinkleranlage).