Zudem sagte Pol F.________ glaubhaft aus, dass es im Zeitpunkt der Verhaftung unmöglich gewesen sei, als Unbeteiligter in den Mob zu geraten. Ebenso ist beweismässig erstellt, dass der Demonstrationszug von der Kalkbreitestrasse über die Badenerstrasse/Engelstrasse in die Pflanzschulstrasse gelangte und dieser von Süden gegen Norden entlang ging. Folglich ist auch unter Berücksichtigung der Laufrichtung des Demozuges nicht nachvollziehbar, dass der Beschuldigte diesen erst kurz vor der Verhaftung bemerkt haben will. Das gleiche unstimmige Verhalten legte der Beschuldigte bei der Frage an den Tag, weshalb er Ersatzkleider mit sich geführt hatte.