18 sein (pag. 170, Z. 68; pag. 172, Z. 135 f.; pag. 192, Z. 21 f.; pag. 518, Z. 40). Mit Bezug auf die Fotos und die Videoaufnahmen sowie unter Miteinbezug der vorstehenden Ausführungen betreffend Wahrnehmungssituation von Pol F.________ in der Pflanzschulstrasse sind die Aussagen des Beschuldigten, wonach er den Polizeieinsatz nicht bemerkt haben will, nicht stimmig. Bereits die Polizeikräfte waren mit mehreren Patrouillenfahrzeugen vor Ort und auch die Demonstranten waren aufgrund ihrer Anzahl gut zu sehen, mit einem Transparent und Feuerwerkskörpern ausgestattet und laut unterwegs.