Dabei zeugt bereits das Zünden von Feuerwerkskörpern nach Auffassung der Kammer von einer gewissen aggressiven Grundstimmung. Gestützt auf die Videoaufnahmen ist erstellt, dass die vom Demonstrationszug ausgehende Stimmung alles andere als friedlich war. Der Beschuldigte bestreitet nicht, am 29. April 2016 zu gegebener Zeit vor Ort gewesen zu sein. Dagegen bestreitet er, Teil der Menschenansammlung gewesen zu