So ist bereits aufgrund der erwähnten, von den vor Ort anwesenden Polizisten verfassten Anzeige- und Berichts/-Wahrnehmungsrapporten erstellt, dass mehrere Dutzend schwarz vermummte Personen an der Kundgebung teilnahmen und aus dem Demonstrationszug heraus zahlreiche Sachbeschädigungen in Form von Sprayereien sowie Gewalttätigkeiten gegen Polizisten im Sinne von Bewerfen mit Gegenständen begingen. Dies wird durch die aktenkundigen Fotos objektiviert (pag. 54 ff.) und zusätzlich durch die Videoaufnahmen untermauert. Dabei zeugt bereits das Zünden von Feuerwerkskörpern nach Auffassung der Kammer von einer gewissen aggressiven Grundstimmung.