Auch aus der Aussage des Zeugen in der Hauptverhandlung, wonach es «eigentlich ausser Anwohnern, die aus dem Fenster schauten, keine weiteren Passanten» auf der Pflanzschulstrasse gehabt habe (pag. 200, Z. 6 – 8), kann nichts zu Gunsten des Beschuldigten abgeleitet werden, zumal er anfügte, «In diesem Moment war es unmöglich, dass man als Unbeteiligter in diesen Mob hätte geraten können» (pag. 200, Z. 10 f.). Ebenso führte er anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung aus, dass es ungewöhnlich sei, als Nichtanwohner in diese Strasse zu gelangen (pag. 523, Z. 4 f.). Bei der Pflanzschulstrasse handle es sich um eine Quartierstrasse, in welcher kein Personenverkehr stattfinde (pag.