Die Polizei fuhr deshalb von der Badenerstrasse über die Langstrasse und Kanzleistrasse in die Pflanzschulstrasse. Dass die Polizei während dieser Umfahrung den Demozug für einen kurzen Moment aus den Augen verlor und deshalb nicht abschliessend festhalten konnte, wie dieser in die Pflanzschulstrasse gelangte, erachtet die Kammer als schlüssig. Diese Differenz in den Angaben des Zeugen vermag dessen glaubhaften Aussagen folglich nicht ansatzweise in Zweifel zu ziehen oder gar zu entkräften. Dagegen vermögen die Ausführungen der Verteidigung, wonach Pol F.___