Unbestritten ist, dass es in der Pflanzschulstrasse zu einer erneuten Konfrontation zwischen der Polizeipatrouille und dem Demozug gekommen ist. Weiter steht fest, dass der Demozug und die Polizeifahrzeuge aufgrund der Strassenverhältnisse (eng, Quartierstrassen) nicht die gleiche Route haben nehmen können. Pol F.________ vermochte stimmig und nachvollziehbar darzulegen, dass der Demozug in die Engelstrasse vor der Polizei geflüchtet sei, da diese ihm in diese enge Quartierstrasse aufgrund des Fahrverbots nicht habe folgen können. Die Polizei fuhr deshalb von der Badenerstrasse über die Langstrasse und Kanzleistrasse in die Pflanzschulstrasse.