523, Z. 5 ff.). Schliesslich decken sich die Aussagen des Zeugen mit dem Effektenverzeichnis, wonach der Beschuldigte farbige Kleider bei sich trug (pag. 38; pag. 198, Z. 23- 26). Eine kleine Ungereimtheit findet sich im Wahrnehmungsbericht von Pol F.________ (pag. 46 f.) zum Kartenausschnitt mit der eingezeichneten Umzugsroute (pag. 75): Er führte in seinem Wahrnehmungsbericht aus, dass der Mob durch die Engelstrasse Richtung Kanzleistrasse gerannt sei. Sie seien mit ihren Patrouillenfahrzeugen via Badenerstrasse, Langstrasse, Kanzleistrasse in die Pflanzschulstrasse hineingefahren. Dort seien sie dem Mob wieder gegenübergestanden. Auf