Erneut seien sie mit Gegenständen beworfen worden, weshalb Gummischrot eingesetzt worden sei, was sich im Übrigen mit den Aussagen des Beschuldigten deckt. Pol F.________ vermochte als Zeuge neutral und sachlich zu erklären, weshalb es nicht sein konnte, dass der Beschuldigte von einer anderen Seite her gekommen ist. Wenn dieser aus der entgegengesetzten Richtung gekommen wäre, wäre er hinter seinem Rücken gewesen, was nicht möglich sei (pag. 199, Z. 35; pag. 200, Z. 1 f.). Er wiederholte mehrmals, dass der Beschuldigte direkt aus dem Mob auf ihn zugelaufen sei. Er habe dies mit eigenen Augen gesehen (pag. 198, Z. 8-10; pag. 199, Z. 22-25; pag. 199, Z. 33 f.; pag. 523, Z. 5 ff.).