_ vermochte den Polizeieinsatz sowohl in seinem Wahrnehmungsbericht (notabene am 30. April 2016, ab 00.40 Uhr, verfasst, d.h. tatzeitnächst gleich im Anschluss an den Polizeieinsatz) als auch anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung neutral und objektiv zu schildern. Seine Aussagen, wonach sie bei der ersten Konfrontation mit Steinen, Böllern und Flaschen beworfen worden seien und sie sich deshalb vorerst hätten zurückziehen müssen (pag. 197, Z. 31-