Insoweit gehört es auch zu seinen Aufgaben, unbeteiligte Personen von polizeilichen Zwangsmassnahmen zu verschonen. Auch wenn es sich beim illegalen, gewalttätigen und zerstörerischen Demonstrationszug («Saubannerzug») um ein dynamisches Geschehen handelte, so war es für Pol F.________ ohne Weiteres möglich, die Situation zu erfassen, zumal er in einem der hinteren Fahrzeuge war, dann ausstieg und beobachten konnte, wie die Patrouille vor ihm direkten Kontakt mit dem Demonstrationszug hatte, aus diesem heraus diese mit diversen Gegenständen beworfen wurde und deswegen Gummischrot einsetzte. Insofern kann den Ausführungen der Verteidigung nicht gefolgt werden, wonach Pol F._____