Es liegen bei Pol F.________ keine Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Wahrnehmungs-, Speicherungs- und/oder Wiedergabefähigkeit vor. Er kam mit seiner Patrouille J.________ (zusammen mit Pol Z.________, AA.________ und AB.________) als «OD-Feuerwehr» zum Einsatz, speziell mit dem Auftrag, für Ruhe und Ordnung zu sorgen, namentlich die illegale und gewalttätige Demonstration aufzulösen und Personen als Teilnehmer dieser Demonstration, die sich entsprechend als Ruhestörer verhalten, polizeilich anzuhalten bzw. festzunehmen. Insoweit gehört es auch zu seinen Aufgaben, unbeteiligte Personen von polizeilichen Zwangsmassnahmen zu verschonen.