522, Z. 13 ff.). Pol F.________ schilderte wiederholt, dass sie dem Demozug von vorne begegnet seien (pag. 522, Z. 28 u. Z. 43). Weiter bestätigte er, dass die angehaltenen Personen – u.a. der Beschuldigte – klar Teil des Demozuges gewesen seien. Sie seien – wie der restliche Demozug – dunkel gekleidet gewesen und hätten klar als Teilnehmer des Demozuges identifiziert werden können (pag. 523, Z. 5 ff.). Pol F.________ erklärte, dass sie den Demozug für einen kurzen Moment aus den Augen verloren hätten. Dieser sei in die Engelstrasse gelaufen, welche sie mit den Fahrzeugen nicht hätten passieren können.