Er sei deshalb von der Badenerstrasse in die Pflanzschulstrasse eingebogen. Erneut führte er aus, dass ihm der Demonstrationszug entgegengekommen sei und er auf der rechten Seite des Trottoirs gegangen sei (pag. 516 f., Z. 43 ff.). Er sei erst kurz vor dem Zusammentreffen auf den Demonstrationszug aufmerksam geworden (pag. 517, Z. 29 f.). Der Beschuldigte zeichnete die von ihm geschilderte Ausgangslage sodann in einen ihm vorgelegten Stadtplan ein (pag. 537). Daraus wird ersichtlich, dass er vom S.________ über die Badenerstrasse zu Fuss in die Pflanzschulstrasse gegangen sei, in welcher es zur Verhaftung gekommen sei.