Auf Vorhalt des Wahrnehmungsberichts des Polizisten F.________ hat der Beschuldigte ausgeführt, dass dieser unzutreffend sei. Die Frage sei, wie Pol F.________ die ganze Situation gesehen habe. Es sei eine etwas chaotische Situation gewesen und soweit er sich erinnern könne, sei der Wagen mit Pol F.________ der letzte gewesen, der angekommen sei. Der Mob sei zum Zeitpunkt, als Pol F.________ ihm mit dem Wagen den Weg abgeschnitten habe, schon seit einer halben bis ganzen Minute weg gewesen. Zuvor seien schon zwei oder drei Kastenwagen vorbeigefahren, aus denen Gummischrot eingesetzt worden sei. Er selber habe sich sicher nicht in irgendeinem Mob oder Pulk aufgehalten (pag.