192 Z. 21-34). Es treffe nicht zu, dass er von der Polizei davongerannt sei. Es könne schon sein, dass er aufgrund des herumfliegenden Gummischrots nicht ganz gewöhnlich marschiert sei. Das Gummischrot sei von vorne gekommen. Aus diesem Grund sei er vielleicht etwas orientierungslos gewesen (pag. 193 Z. 1 und Z. 15-20). Er wisse nicht, für was damals in Zürich demonstriert worden sei. Die schwarzen Kleider, welche er am besagten Abend getragen habe, seien seine Arbeitskleider gewesen (pag. 193 Z. 25-32). Er habe keine Flaschen oder sonst irgendetwas gegen die Polizei geworfen (pag. 194 Z. 1-2). Auf Vorhalt des Wahrnehmungsberichts des Polizisten F.___