8. Antrag auf Nichteintreten auf die Zivilklage 8.1 Ausführungen des Beschuldigten Zur Zivilklage der C.________ AG brachte die Verteidigung namens des Beschuldigten vor, dass die Privatklägerin innert der dreimonatigen Frist Strafantrag gestellt habe. Dabei sei es gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zulässig, dass dieser Strafantrag von einer nicht zeichnungsberechtigen Person gestellt werde. Die C.________ AG habe sich mit ihrem Strafantrag gleichzeitig aber als Straf- und Zivilklägerin konstituiert, wofür es einer Ermächtigung bedürfe.