7. Antrag auf Einstellung des Verfahrens infolge ungültigen Strafbefehls 7.1 Ausführungen des Beschuldigten Die Verteidigung führte namens des Beschuldigten mit Bezug auf die Prozessgeschichte aus, dass die Staatsanwaltschaft am 24. Januar 2017 einen neuen Strafbefehl erlassen habe, nachdem der Beschuldigte gegen den ersten Strafbefehl vom 27. Dezember 2016 Einsprache erhoben habe. Der Strafbefehl vom 24. Januar 2017 sei im Sinne von Art. 356 Abs. 1 StPO zur Anklage an die Vorinstanz erhoben worden. Bei diesem zweiten Strafbefehl könne es sich entweder um einen neuen Strafbefehl gemäss Art. 355 Abs. 3 lit.