Die Kammer überprüft den Sachverhalt und die Rechtslage frei. Die Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau verzichtete auf eine Teilnahme an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung und hielt an ihrem Strafbefehl fest (pag. 190). Die Vertreterin der Privatklägerin verzichtete ihrerseits anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung auf Schlussbemerkungen und weitere Ausführungen (pag. 203). Insofern plädierte einzig die Verteidigung des Beschuldigten, weshalb der Verfahrensmangel in zweiter Instanz vollumfänglich behoben werden kann.