Das erstinstanzliche Urteil ist insofern in Rechtskraft erwachsen, als der Beschuldigte von der Anschuldigung der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, angeblich begangen am 29. April 2016 in Zürich, unter Ausrichtung einer Entschädigung an den Beschuldigten von pauschal CHF 1‘200.00 für die entstandenen Verteidigungskosten sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 900.00 an den Kanton Bern, freigesprochen wurde. Weiter ist das erstinstanzliche Urteil insofern in Rechtskraft erwachsen, als der Beschuldigte der geringfügigen Sachbeschädigung, begangen am 27. Februar 2016 in Langnau i.E.