Die Berufungsverhandlung wurde alsdann neu auf den 2. April 2020 angesetzt. Aufgrund des coronabedingten Lockdowns musste die Verhandlung am 19. März 2020 abgesetzt werden (pag. 465 f.). Nach zweimaliger Fristerstreckung teilte die Verteidigung mit, dass trotz der ausserordentlichen Lage an einer mündlichen Verhandlung festgehalten werde (pag. 490). Von Amtes wegen wurden ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 508) und ein Leumundsbericht (inkl. Betreibungsregisterauszug), datierend vom 12. März 2020, eingeholt (pag. 470 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung wiederholte Rechtsanwältin B.__