Die Polizeihaft von zwei Tagen wurde im Umfang von zwei Tagessätzen auf die Geldstrafe angerechnet und der Vollzug der Geldstrafe bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Zudem verurteilte ihn die Vorinstanz zu einer Verbindungsbusse von CHF 450.00 und zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Verbindungsbusse wurde auf neun Tage und jene der Übertretungsbusse auf drei Tage festgesetzt. Weiter auferlegte sie ihm die auf den Schuldspruch [recte: auf die Schuldsprüche] entfallenden Verfahrenskosten von CHF 1‘800.00 (pag. 217 f., Ziff.