1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 22. Februar 2018 sprach das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) frei von der Anschuldigung der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, angeblich begangen am 29. April 2016 in Zürich, unter Ausrichtung einer Entschädigung von pauschal CHF 1‘200.00 an den Beschuldigten für die entstandenen Verteidigungskosten sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 900.00 an den Kanton Bern (pag. 217, Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteils).