1. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin Dr. G.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 5‘294.60. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwältin Dr. G.________ die Differenz von CHF 1‘888.70 zwi- 22 schen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).