Die Straf- und Zivilklägerin C.________ AG machte mit Strafantrag vom 03.10.2016 eine Schadensersatzforderung von CHF 2‘061.22 geltend (pag. 157). Belege für den geltend gemachten Schaden fehlen in den Akten. Mit Schreiben vom 27.04.2018 wurde die C.________ AG vom Regionalgericht aufgefordert, innert Frist mitzuteilen, ob sie an ihrer Zivilklage festhalte und gegebenenfalls den Schaden zu beziffern und zu belegen (pag. 368). Daraufhin machte die C.________ AG eine Forderung von CHF 3‘049.02 geltend, für welche sie eine Berechnung beilegten (pag. 369 f.). Diese beigelegte Berechnung bezieht sich auf insgesamt 6 Sprayereien/