17. Fazit Der Beschuldigte ist zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend total CHF 2‘100.00, zu verurteilen. Im Weiteren ist eine Übertretungsbusse in der Höhe von CHF 100.00 auszufällen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe auf 1 Tag festgelegt wird. V. Zivilpunkt