Die 15 Strafeinheiten gemäss VBRS-Richtlinien sind aufgrund der drei einschlägigen Vorstrafen [sowie des höheren Deliktsbetrags] auf 45 Strafeinheiten zu erhöhen […]. Schliesslich ist die [Strafe] aufgrund der mehrfachen Tatbegehung, d.h. für die anderen zwei Sachbeschädigungen an der E.________ (Strasse) Nr. 12 und 23, auf 70 [Strafeinheiten durch Asperation] zu erhöhen. Der Beschuldigte ist somit zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu verurteilen.