Es liegt damit eine erhebliche Anzahl Vorstrafen vor, die allesamt wegen Vermögensdelikten ausgesprochen wurden. Aus den einschlägigen Vorstrafen kann von einer gewissen Hartnäckigkeit in der Missachtung der gesetzlichen Regeln in diesem Bereich gesprochen werden. Die Vorstrafen wirken sich deshalb deutlich straferhöhend aus.