Aus dem Strafregisterauszug (pag. 253 ff. [553 f.]) geht hervor, dass der Beschuldigte u.a. wegen einer Sachbeschädigung, begangen am 02.04.2007, durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn am 29.05.2008 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 30.00 und einer Busse von CHF 120.00 verurteilt (Ziff. 1 des Strafregisterauszuges vom 02.08.2017). Mithin wurde er wegen u.a. mehrfacher Sachbeschädigung, begangen am 18.06.2008 und 27.12.2008, durch das Kreisgericht X Thun am 30.04.2010 zu einer unbedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à CHF 30.00 und zu einer Busse von CHF 300.00 verurteilt wurde (Ziff. 4 des Strafregisterauszuges vom 02.08.2017).